Am 21.02.2022 wurde der GAP-Strategieplan von der Bundesrepublik Deutschland offiell bekanntgegeben. Darin soll die Weichenstellung für die künftige Landwirtschaft und die Entwicklung der ländlichen Räume geregelt werden. Doch seitens der EU-Kommission wurden nach Veröffentlichung dieses Entwurfs viele Fragen aufgeworfen und z.T. auch deutliche Kritik hervorgebracht. Angesichts dieser Tatsachen muss Deutschland den GAP-Strategieplan nochmals überarbeiten und bei der EU-Kommission einreichen. Darüber werden auch die Agrarminister bei ihrem nächsten Treffen in Quedlinburg vom 14. - 16.9. zu beraten haben, denn viel Zeit verbleibt nicht mehr.
In einer gemeinsamen bundesweiten Stellungnahme fordern zahlreiche Landesverbände der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Minister nun zu deutlichen Nachbesserungen auf. Daniel Fischer, Agroforst-Beauftragter der AbL Mitteldeutschland und Koordinator der gemeinsamen Aktion, gibt dazu bekannt:
„Die beteiligten AbL-Landesverbände begrüßen zunächst ausdrücklich das klare Bekenntnis der Agrarminister vom 28.07.2022 bezüglich der Versorgungssicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes, des Erhalts der Biodiversität sowie der Einkommenssicherung bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Demnach müssen diese Handlungsfelder trotz schwieriger Ausgangslage weiterhin zusammengedacht werden, um die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen entschlossen, zielgerichtet und lösungsorientiert zu bewältigen.
Wir sehen jedoch die große Gefahr, dass im Zuge der GAP-Reform bürokratische Reglungen oder Hemmnisse eingeführt werden, welche diese wichtigen Zielsetzungen aushebeln und letztendlich zunichte machen könnten. So würde eine äußerst fragwürdige Abstandssonderregelung bei Agroforstsystemen von jeweils 20 Meter zu angrenzenden Nachbarfächen u.a. dafür sorgen, dass in der Praxis viele kleine oder mittlere Betriebe unzumutbaren Einschränkungen und massiven Benachteiligungen unterliegen. Angesichts dieser restriktiven Rahmenbedingungen könnten viele Agroforstsysteme künftig nicht angelegt werden, obwohl deren positiven Klima- und Umwelteffekte sowie deren ökonomischen Potentiale und Vorteilswirkungen in der Fachwelt als unbestritten gelten.
Unter dem Strich ergeben sich bei Anwendung dieser fragwürdigen Vorgabe aus ökologischer, ökonomischer, klimapolitischer oder sozialer Hinsicht kaum Vorteile, sondern vor allem schwerwiegende Nachteile. Daher gehört diese bürokratische Regelung sofort abgeschaftt! Die beteiligten AbL-Landesverbände rufen die Minister angesichts der bevorstehenden Konferenz nun zu einer entsprechenden Kurskorrektur auf.“
Bis Freitag tagen die deutschen Landwirtschaftsminister*innen, darunter auch die rheinland-pfälzische Ministerin Daniela Schmitt aus Alzey. Es geht um die neue Strategie zur Umsetzung der EU-Agrarpolitik. Auch soll eine alte Anbauweise gefördert werden, genannt Agroforst. Dabei sollen auf einem Acker statt nur einer einjährigen Frucht, wie z. B. Weizen, auch mehrjährige Gehölze angepflanzt werden. Das bringt viele Vorteile für Landwirtschaft, Klima und Natur.
Durch die teilweise Beschattung wird die Hitzeeinwirkung verringert, unter den Gehölzen entsteht Lebensraum für große und kleine Tiere, es entsteht ein Nahrungsangebot für Bienen und andere Bestäuber, der Wind wird auf der bisher kahlen Ackerfläche durch die hoch wachsenden Bäume und Büsche gebremst, wichtig z. B. zwischen Mainz-Ebersheim und Mainz-Hechtsheim, die Erosion wird vermindert, der Humusgehalt steigt, Co2 wird im Humus und im Holz gebunden, der Boden wird fruchtbarer, das entstehende Holz kann als Energielieferant genutzt werden, Wasser kann besser im Boden gespeichert werden was vor Überschwemmungen schützt und das Wachstum der Kulturen sichert, die Diversität der angebauten Produkte sichert das Einkommen des Betriebes, stabilisiert die Preise und sorgt für mehr Biodiversität. Die vorher kahle Landschaft wird durch die Bäume und Gehölze schöner und angenehmer für alle. Es gibt noch weitere Vorteile.
Der Deutsche Bauernverband hat die Vorteile schon erkannt und unterstützt Agroforst. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) hat nun aber einen Brandbrief an die Landwirtschaftsminister*innen geschrieben. Deutsche bürokratische Vorgaben von Abständen der Gehölze zu Nachbarflächen von 2x20 Metern gefährden die Einführung von Agroforst. So muss nach den bisher geplanten Regeln die Anbaufläche mindestens 60 Meter breit sein, was im kleinstrukturierten Rheinland-Pfalz eine echte Hürde darstellt und völlig unnötig ist.
Den Appell der AbL an die Landwirtschaftsminister*innen, dringend dieses Hemmnis zu beseitigen unterstützt ANUK e.V.. „Das kostet kein Geld, schafft aber tolle Chancen für Arten, Natur, Umwelt und Klima“, so Franz Botens, Vorstand von ANUK e.V. „Die deutschen Landwirtschaftsminister*innen haben bis Freitag die Chance ihre Handlungsfähigkeit in der Klimakrise zu beweisen“ so Botens weiter.
Franz Botens
Vorsitz ANUK e.V.
www.anuk.info
Am 23.9.2022 ab 15 Uhr veranstaltet ein großes Bündnis aus sozialen und ökologischen Gruppen in Mainz den nächsten Globalen Klimastreik. Treffpunkt ist der Schillerplatz. Dort finden Auftakt- und Schlusskundgebungen vor und nach dem Demozug statt.
Veranstalter*in
Architects for Future, Armut und Gesundheit in Deutschland, ASTA, BUND Mainz, Christians for Future, Fridays for Future, Kolibri Kollektiv, Mainz im Wandel, MainzZero, Mombach hilft, NAJU RLP, Parents for Future, Psychologist & Psychotherapists for Future, Scientist for Future, Students for Future, Urstrom eG, Workers for Future
Anlässlich der Kanadareise von Bundeskanzler Olaf Scholz und im Vorfeld der angekündigten Ratifizierung des Handels- und Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) durch den deutschen Bundestag bringen wir - Gewerkschaften, Menschenrechts-, Umwelt- und weitere gesellschaftliche Organisationen - unsere anhaltende Ablehnung gegenüber CETA zum Ausdruck; denn CETA schützt einseitig Konzerninteressen, indem es demokratische Willensbildung untergräbt und wirksame Politik zum Schutz von Klima, Umwelt und dem Sozialen verhindert.
Während die meisten Vertragsbestandteile von CETA in Europa und Kanada seit fast fünf Jahren vorläufig angewendet werden, gilt dies nicht für die umstrittenen Bestimmungen zum Investitionsschutz. Diese Bestimmungen sowie die geplante Schaffung einer Sondergerichtsbarkeit (Investment Court System, ICS) würden ausländischen Investoren exklusiv das Privileg einräumen, Staaten vor einem privaten Schiedsgericht statt vor nationalen Gerichten zu verklagen sobald sie erwartete Profite durch Gesetzgebung beeinträchtigt sehen. Diese Sondergerichtsbarkeit für private Investoren würde nur dann geschaffen, wenn die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten CETA ratifzieren.
Die geplante Sondergerichtsbarkeit ICS stellt, wie jedes andere Investor-Staat- Streitbeilegungsverfahren (investor–state dispute settlement, ISDS) eine immense Bedrohung für die souveräne Politikgestaltung durch Parlamente dar, beispielsweise bei der Bekämpfung der Klimakrise, der Anhebung von Sozial- oder Umweltstandards. ISDS-Mechanismen wurden auch von kanadischen Unternehmen bereits mehrfach eingesetzt, um demokratisch beschlossene Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu untergraben. So drohte das kanadische Unternehmen Vermilion Energy mit einer milliardenschweren ISDS-Klage, um ein französisches Gesetz aus dem Jahr 2017 zu blockieren, das die Förderung fossiler Brennstoffe bis 2040 beenden sollte. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie ISDS-Mechanismen wirksame Klimaschutzmaßnahmen und den Ausstieg aus fossiler Energie verhindert haben und weiterhin verhindern werden.
Deutsche Regierungsparteien haben kürzlich angekündigt, CETA mit einer Interpretationserklärung zum Investitionsschutzkapitel ratifizieren zu wollen.
Die unterzeichnenden Organisationen aus Deutschland und Kanada verurteilen dieses Vorgehen und weisen erneut darauf hin, dass es keine Rechtfertigung für die Schaffung einer Sondergerichtsbarkeit für Investorenrechte gibt - mit oder ohne Auslegungserklärung, welche sowieso keine oder nur geringe Auswirkungen auf zukünftige ISDS-Schiedsverfahren hätte.
Die geplante vollständige Ratifizierung von CETA würde zudem die gefährlichen und einseitigen Sonderrechte für Investoren massiv ausweiten. Nicht nur kanadische und europäische Investoren wären klageberechtigt, sondern z.B. auch US-Konzerne mit Tochtergesellschaften in Kanada und in Europa.
Im krassen Gegensatz zu diesen einklagbaren Rechten sieht CETA keinerlei Verpflichtungen für Investoren vor. Ebenso wenig ermöglicht das Abkommen Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder Gewerkschaften, Klage zu erheben, wenn ein Unternehmen gegen Umwelt-, Arbeits-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- oder andere Vorschriften verstößt.
In einem Abkommen zwischen der EU und Kanada sind Sondergerichte für Konzerne völlig überflüssig, denn Investoren in beiden Ländern können ihre Rechte ja vor nationalen Gerichten geltend machen, so wie jeder andere auch. Es gibt keinen Grund, warum Investoren ein spezielles und exklusives Gericht für sich bräuchten - eines, das in der Vergangenheit häufig zugunsten von Konzernen und gegen Staaten entschieden hat. Dieses Schiedssystem ist in einem Abkommen unter Freunden nicht nur unnötig, sondern brandgefährlich!
Angesichts der Klima- und Energiekrise würde die vollständige Ratifizierung von CETA einer Transformation unserer Volkswirtschaften und dem Ausstieg aus fossilen Energien nur Steine in den Weg legen. Denn die Einführung von Sonderrechten für Konzerne käme vor allem den Öl-, Gas- und Rohstoffunternehmen zugute. Wenn wir unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schnell beenden wollen, darf die CETA- Sondergerichtsbarkeit für Investoren auf keinen Fall eingeführt werden.
Sonderrechte für Konzerne sind ein Relikt des 20. Jahrhunderts, das der Lösung der drängendsten Probleme des 21. Jahrhunderts im Wege steht. Stattdessen brauchen wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer Handelspolitik, die die Interessen der Menschen und des Planeten in den Vordergrund stellt. Mit der Ratifizierung von CETA würden wir uns von dieser dringend notwendigen Entwicklung weit entfernen.
Liebe Freunde der AbL,
wir möchte euch hiermit gerne auf die ERGEBNISSE DER SONDER-AMK VOM 28.07.2022 aufmerksam machen, da diese den AKTUELLEN STAND ZUR GAP UND einige WICHTIGE BESCHLÜSSE widerspiegeln.
(Ergebnisprotokoll als PDF inkl. einiger Anmerkungen von Daniel Fischer HIER herunterladen)
Um die WESENTLICHEN INFOS kurz auf den Punkt zu bringen:
1. Der GAP-PROZESS ist derzeit NOCH NICHT ABGESCHLOSSEN und Deutschland wird in Kürze auf das EU-Kommissionsschreiben (obersevation letter) reagieren müssen, um den GAP-Strategieplan in Brüssel erneut einzureichen
2. SKANDAL: Es soll prioritär der Ansatz „Erklären vor Anpassen" verfolgt werden. Die Entscheidungsträger aus Bund und Länder wollen es sich offenbar sehr leicht machen, anstatt dringend notwendige Korrekturanpassungen vorzunehmen.
3. Dennoch werden einige Anpassungen in den GAP-Verordnungen vorgenommen. Das GAP-Paket wird somit aktuell nochmals aufgeschnürt. Dies ermöglicht aktuell die Chance AUF den GAP-PROZESS EINFLUSS zu NEHMEN und die vorhandenen Gestaltungsspielräume für dringend notwendige Korrekturen in einigen wichtigen Kernfragen zu nutzen!
Wir schlagen daher FOLGENDES VORGEHEN vor:
*** Auflistung von wesentlichen Kernforderungen an Bund, Länder und der EU-Kommission im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme eines Aktionsbündnisses (Verbände + zivilgesellschaftliche Akteure wie FFF oder Ernährungsräte)
*** Öffentlichen Druck ausüben durch Pressemitteilungen und -artikel und ggf. einer Petition
*** Kommunikation und Rücksprache mit Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung
FOLGENDE WESENTLICHE KERNFORDERUNGEN sind uns in den Sinn gekommen, weil hier ein besonders großer und akuter Handlungsbedarf besteht:
1. KLIMASCHUTZ, BIODIVERSITÄT, NACHHALTIGKEIT SOWIE VERSORGUNGSSICHERHEIT AUF BASIS EINER ZUKUNFTSFÄHIGEN UND REGIONALEN LANDWIRTSCHAFT SICHERSTELLEN, STATT DIESE ZIELE DURCH UNNÖTIGE BÜROKRATISCHE REGLUNGEN, HEMMNISSE ODER MANGELNDE HONORIERUNGSMÖGLICHKEITEN IN DER UMSETZUNGSPRAXIS AUSZUBREMSEN!
2. UMWELT- UND GEMEINWOHLORIENTIERTE LEISTUNGEN MÜSSEN SICH LOHNEN: Die Kombinierbarkeit und Zugang zu unterschiedlichen Förderinstrumenatrien der GAP (Ökoregelungen sowie Förderprogramme der 2. Säule) muss sichergestellt werden, damit Landwirte einen entsprechenden Anreiz erhalten, die viele Umwelt- und Klimaleistungen erbringen. Es darf keine Benachteiligung und Ausgrenzung stattfinden.
Daher:
*** Bürokratische Abstandsregelung bei Agroforstsystemen zu Nachbarflächen sofort streichen und Kombinierbarkeit mit weiteren der Förderinstrumenatrien der GAP gewährleisten!
*** Ökologisch wirtschaftende Betriebe bei der GAP-Reform nicht benachteiligen!
*** Ausgrenzung insbesondere von kleinen und mittleren Betriebe bzw. von Bundesländer mit kleinteiliger Agrarstruktur verhindern!
3. MAßNAHMEN MIT POSITIVER LANGZEITWIRKUNG FÜR DEN KLIMASCHUTZ, DIE FÖRDERUNG DER BIODIVERSITÄT, SOWIE FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNG DER EINKOMMENS- UND VERSORGUNGSSICHERHEIT MÜSSEN GEGENÜBER
EINZELMAßNAHMEN MIT KURZFRISTIGER UND ZEITLICH BEGRENZTER WIRKUNG DEUTLICH BESSER GESTELLT WERDEN!
Daher:
*** Erhöhung der Prämie für die Ökoregelung 3 „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise"!
4. DEMOKRATISCHE TEILHABE DER VERBÄNDE UND ZIVILGESELLSCHAFT AN DEN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN ZUR GAP GEWÄHRLEISTEN UND UND DEREN VORSCHLÄGE ERNST NEHMEN!
Herzliche Grüße von
Daniel Fischer
AbL Mitteldeutschland, Agroforst-Beauftragter
Michael Grolm
AbL Mitteldeutschland, Vorsitz
Ralf Wey
AbL Rheinland-Pfalz, Vorsitz
Bernd Schmitz
AbL Nordrhein-Westfalen, Vorsitz
Während die Ernte auf den Felder verdorrt, Pflanzen von Schädlingen eliminiert werden, Bäume reihenweise verdursten, Wälder verbrennen, Gewässer vertrocknen und Fische ersticken sowie Betriebe zum Aufgeben gezwungen sind, befindet sich der Rest der Nation scheinbar im Ferienparadies.
Solche Dürren und andere klimatische Katastrophen werden in naher Zukunft regelmäßig treffen. Der Landwirtschaft geht das Wasser aus. Doch scheint es, so als würde es niemand wahrhaben wollen. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte, darüber wie der Zugang zu Wasser gerecht verteilt wird und die Kosten solcher Trockenkrisen solidarisch von allen getragen werden können.
Vielen Bauern, Gärtnerinnen, Forstwirten, Tierhalterinnen u.a. sind von Zukunftsängsten geplagt. Ganze Existenzen wurden zerstört. Was ist es uns als Gesellschaft wert die Lebensmittelerzeugung im eigenen Land zu unterstützen?
Welche Kosten kann Deutschland tragen, um die heimische Produktion zu retten und unschuldig in Not geratenen Betriebe zu unterstützen? Wir brauchen Eure Solidarität jetzt!
Darum fordern wir:
- Finanzielle Unterstützung für von Dürrefolgen unverschuldet in Not geratenen Betriebe
- Erarbeitung eines Wassernutzungskonzeptes, welches die klimatischen Veränderungen sowie die Bedürfnisse Landwirtschaft ausreichend berücksichtigt
- Verstärkte Förderung von Baumpflanzung in Stadt und Land für Schatten, Windreduktion etc.
#DasLandverbrennt
Solidarität für die Dürreopfer!