Deutsche Wohnen überbietet Landwirt beim Kauf von Agrarbetrieb. Politrik muss Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft jetzt stoppen und Agrarstrukturgesetze in Kraft setzen.
Im Elbe-Elster-Kreis, Brandenburg, überbot die Quarterback Immobilien AG, eine Tochterfirma des Immobilien-Investors Deutsche Wohnen, einen Landwirt beim Kauf der Röderland GmbH. Nähme die Gesellschafterversammlung des Agrarbetriebs das Angebot des Immobilienkonzerns wie angekündigt an, ginge wieder einmal ein landwirtschaftlicher Betrieb an einen außerlandwirtschaftlichen Investor. Dass dies überhaupt noch rechtlich möglich ist, liegt daran, dass die Landesregierungen der ostdeutschen Bundesländer es jahrelang versäumt haben, Investorenkäufe von landwirtschaftlichen Betrieben zu regulieren.
Der aktuelle Fall zeigt die drängenden Aufgaben für die Politik. Der ungebremste Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft an außerlandwirtschaftliche Investoren muss gestoppt werden. Es braucht jetzt starke Agrarstrukturgesetze in den Bundesländern.
„Die Agrarstrukturgesetze müssen den Kauf von Boden und landwirtschaftlichen Betrieben an Investoren beenden und bäuerliche Betriebe vor kapitalstarken Investoren schützen“, so der Bundesgeschäftsführer der AbL Georg Janßen.
Der Investor Quarterback hat 2 Mio. Euro mehr für den Agrar-Betrieb Röderland GmbH geboten als Landwirt Tobias Lemm. Eigentlich sichert in Deutschland das Grundstücksverkehrsgesetz Landwirt:innen gegenüber Nicht-Landwirt:innen das Vorkaufsrecht auf landwirtschaftlichen Boden. Quarterback nutzt hier aber das Schlupfloch eines Anteilskaufs. Das bestehende Gesetz reguliert nur Direktkäufe von Land. Der Erwerb bestehender Betriebe inklusive ihrer Agrarflächen ist gesetzlich bisher nicht geregelt. Investoren wie Quarterback können so das Vorkaufsrecht von Landwirt:innen umgehen. Wenn sie unter 90 % der Betriebsanteile kaufen, umgehen sie zudem die bei Landkäufen üblicherweise anfallende Grunderwerbssteuer.
Die Lösung für diese Problematik stellen Agrarstrukturgesetze dar. Diese wurden in den ostdeutschen Bundesländern, wie Brandenburg, bisher nicht erlassen und werden aktuell nur schleppend erarbeitet.
„Wir stehen für eine Landwirtschaft von praktizierenden Bäuerinnen und Bauern und nicht von Investoren. Die Brandenburger Regierung muss so schnell wie möglich einen Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz ins Parlament einbringen. Gleichzeitig müssen Regierung, Parlament, Landwirtschaftsverbände, Landwirtinnen und Landwirte an einem Strang ziehen, um außerlandwirtschaftliche Investoren wie Quarterback und Deutsche Wohnen zukünftig zu verhindern“, so Julia Bar-Tal, Geschäftsführerin der AbL Brandenburg.
Hintergrund:
Außerlandwirtschaftliche Investoren wie die Aldi-Stiftung, die Zech-Gruppe oder die Münchener Rück haben seit der Wende etliche landwirtschaftliche Großbetriebe aufgekauft und besitzen dadurch große Flächen in Ostdeutschland. Offizielle Zahlen existieren keine, das Thünen-Institut schätzte den Anteil der Investoren an Großbetrieben (juristische Personen) in Ostdeutschland auf 34 % im Jahre 2017 (1) - Tendenz steigend.
Links:
• Weitere Informationen zum Bodenmarkt und Agrarstrukturgesetzen: https://www.abl-mitteldeutschland.de/themen/bodenmarkt
• Weitere Informationen zum Fall Lemm/Quarterback: https://taz.de/Landgrabbing-in-Brandenburg/!5916810/
Luxemburg / Berlin / Lüneburg, den 16. März 2023
Der Versuch der Saatgut-Treuhand (STV), bei wiederholtem Verstoß bei der Saatgutnachbau- Gebührenregelung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der 4-fachen Z-Lizenz von den Landwirtinnen und Landwirten einzufordern, ohne einen konkreten in der Höhe bemessenen Schadenseintritt nachzuweisen, ist vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klar gescheitert.
In seinem Urteil sieht der EuGH einen Verstoß durch diese Praxis gegen die Sortenschutzgrundverordnung in Art. 94 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates. Zwar hat die Europäische Kommission für die Forderung eines Schadenersatzes in Höhe der 4-fachen Z-Lizenz in Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Durchführungsverordnung, eine Vorschrift geschaffen, die es der Saatgutindustrie ermöglichen sollte, in ebensolcher Weise vorzugehen, aber der EuGH hat darauf erkannt, dass diese Durchführungsvorschrift die Grenzen der Grundverordnung überschreitet. Damit hat der EuGH festgestellt, dass die Europäische Kommission nicht berechtigt war und ist, diese die Saatgutindustrie begünstigenden Vorschrift zu schaffen. Mithin kann weder die Saatgut –Treuhandverwaltungs GmbH (STV) noch ein anderer Züchter für einen wiederholten Verstoß gegen die Nachbaubestimmungen einen Schadenersatz oberhalb der einfachen Z-Lizenz fordern, wenn kein weitergehender Schaden behauptet und nachgewiesen wird.
Der für die IG Nachbau tätige Rechtsanwalt Jens Beismann aus Hannover begrüßt das Urteil. In zahlreichen Rechtsstreitigkeiten hat er, wie nun der EuGH und zuvor der EuGH-Generalanwalt, argumentiert und auf eine höchstrichterliche Entscheidung gedrungen. Das heutige Urteil ist nicht nur für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe ein Erfolg, die sich gerade einer Forderung der STV über eine vierfache Z-Lizenz ausgesetzt sehen, sondern auch für die, die eine Zahlung auf die Forderung nur unter Vorbehalt geleistet haben. Sie können nun den überzahlten Betrag von der STV zurückfordern.
Die EU-Kommission hatte sich in der mündlichen Anhörung 2022 für die vierfache Gebühr stark gemacht, geriet aber durch die Fragen des Gerichts und des Generalanwaltes fühlbar unter Druck, denn diese wollten erfahren, wie denn nach Auffassung der Kommission nationale Gerichte entscheiden sollten, wenn der tatsächliche Schaden durch den Nachbauverstoß im Wert hinter der vierfachen Z-Lizenz zurückbliebe. Solle etwa ein Gericht den Rechtsgrundsatz, dass ein Schadenersatz im Wert nicht weiter als der eingetretene Schaden gehen kann, brechen und eine pauschale Überkompensation vornehmen? Der EuGH hat dazu nun eindeutig „Nein!“ gesagt.
„Es lohnt sich, wenn man sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr setzt. Dieses Urteil ist auch ein Erfolg der langjährigen Arbeit der Interessengemeinschaft Nachbau (IGN),“ so Georg Janßen, der Bundesgeschäftsführer der IGN und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Janßen weiter: „Die im Auftrag des BDP von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH willkürlich festgesetzte vierfache Gebühr ist reine Abzockerei zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte. Wir wertschätzen eine breit aufgestellte mittelständische Pflanzenzüchtung, die auf Sortenvielfalt und Gentechnikfreiheit setzt und die für ein Verbot von Patenten auf Saatgut eintritt. Wichtig ist für uns aber auch Augenhöhe zwischen Pflanzenzüchtern und Landwirtinnen und Landwirten. Davon kann keine Rede sein. Vielmehr wird vom BDP seit über 20 Jahren immer wieder die Saatgut-Treuhandverwaltung auf die Landwirtinnen und Landwirte losgelassen, um einzuschüchtern, zu drohen, zu kontrollieren und abzukassieren. Die IG Nachbau fordert den BDP nach dem Urteil des EuGH auf, die Attacken auf die Landwirtschaft einzustellen, alle laufenden Klageverfahren zurück zu ziehen und über die Abschaffung der Nachbaugebühren-Regelung zu verhandeln.“
ZUM HINTERGRUND:
Das Recht auf Nachbau von Saatgut ist ein jahrhundertealtes Recht der Landwirtschaft. Dabei wird ein Teil der gewonnenen Ernte zurückbehalten, um sie wieder auszusäen, um dann eine neue Ernte erzielen zu können. Weltweit wird 90 Prozent Nachbau betrieben, in Europa wird seit Jahren um die 50 Prozent des gewonnenen Saatguts wieder ausgesät.
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Rheinland-Pfalz/Saarland (AbL)
28.02.2023
Im Entwurf für eine Verordnung zur Pestizidreduktion will die EU zum Schutz der Biodiversität pauschal in allen Schutzgebieten alle Pflanzenschutzmittel verbieten. Dies stößt quer durch alle Lager auf Ablehnung. Für eine differenzierte Festlegung fehlt eine Datengrundlage. Wo schaden Pflanzenschutzmittel der Biodiversität und wo nicht? Dieser Frage will die AbL mit einer Pilotstudie zum Monitoring von Pestizidrückständen nachgehen, wissenschaftlich begleitet wird sie dabei von der Uni Landau.
Alle Beteiligten aus Politik, Landwirtschaft und Naturschutz sind eingeladen sich an dieser Pilotstudie zu beteiligen. Vorsitzende Marlene Herzog sagt: „Wir Bäuerinnen und Bauern können Pflanzenschutz. Wir brauchen uns nicht zu verstecken.“ Und Vorsitzender Ralf Wey ergänzt: „ Wir Bäuerinnen und Bauern brauchen selbst Biodiversität. Durch den Klimawandel nehmen die Schädlinge zu. Nur mit einer gesunden, vielfältigen Agrarökologie haben wir eine Chance damit klar zu kommen.“
In der Debatte um die EU-Verordnung zur Pestizidreduktion teilt die AbL die Position des Umweltbundesamtes vom Oktober 2022.
UBA: Umweltbundesamt „Scientific Opinion Paper“ mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Pflanzenschutz“
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2022-10-17_auf_dem_weg_zu_einem_nachhaltigen_pflanzenschutz_sciop_sur_de.pdf
Sonntag, 26.Februar 2023 ab 09:30 Uhr
Solidarische Landwirtschaft
Wahlbacherhof
Biohof Nafziger KG
Wahlbacherhof 1
66497 Contwig
www.wahlbacherhof.org
Tagesordnung:
09.30 bis 10.00 Uhr Ankunft, Kaffee
10.00 bis 10.05 Uhr Begrüßung, Protokollführung
10.05 bis 10.15 Uhr Bericht über Landesaktivitäten 2022
10.15 bis 10.30 Uhr Kassenbericht und Entlastung des Vorstands
10.30 bis 11 Uhr Wahl des Wahlleiters, Neuwahlen Kassenprüfer
11.00 bis 11.15 Uhr Aussprache/Zeit für Mitgliederinput
11.15 bis 12.00 Uhr Annemarie zu Aktivitäten der Bundes - AbL
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr Mittagspause
13.00 bis 13.45 Uhr Vortrag Annemarie Volling (AbL) zur Gentechnik insb. CRISPR Verfahren
13.45 bis 14.00 Uhr Diskussion/Austausch
14.00 bis 16.00 Uhr Hofrundgang solidarische Landwirtschaft Wahlba-cherhof
Kostenbeitrag: im Betrag von 10 € pro Person sind enthalten: Ankunftskaffee, Teilnahme am Mittagessen, Mineralwasser, Abschiedskaffee Bitte eigene Teller für Suppe sowie Tasse und Besteck mitbringen!
Hiermit laden wir Dich/Euch recht herzlich ein.
Damit die Küche leichter planen kann bitten wir um eine kurze Anmeldung bis 15.02.2022 an Marlene Herzog unter
Es gibt voraussichtlich Kartoffelsuppe. Bitte angeben ob ihr ein Bio-Würstchen dazu haben wollt oder nicht!
Wir freuen uns auch sehr, Nicht-Mitglieder bei der Mitgliederversammlung der AbL begrüßen zu dürfen.
Wichtig für alle Mitglieder der AbL RLP/Saar: Zum Aufbau eines Emailverteilers schickt uns doch bitte eure aktuelle Emailadresse an
Für den Landesvorstand
28. Januar 2023
gez. Ralf Wey
Unser Freund und Mitstreiter hat uns im Alter von 58 Jahren viel zu früh verlassen.
Wir haben Peter stets als hilfsbereiten Menschen, als guten Kollegen und als ehrlichen Freund kennen und schätzen gelernt. Neben seiner langjährigen Tätigkeit im BDM, zum Beispiel als Bundesbeirat, aber auch als Mitglied des Landesteams Rheinland-Pfalz hat sich Peter seit vielen Jahren auch in der MEG Milch Board w.V. engagiert.
Wir danken ihm für seinen Einsatz und seine Arbeit im Interesse aller Milchviehhalter und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Unsere Gedanken in diesen schweren Stunden sind bei seiner Frau und seinen Kindern.
BDM-Landesteam Rheinland-Pfalz/Saarland
Resolution deutscher Jugendverbände, 19.01.2023
Resolution zum Thema Neue Gentechnik aus der Perspektive junger Menschen, die sich im Lebensmittelbereich, ob Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung, eine Existenz aufbauen wollen oder frisch aufgebaut haben
Die deutschen Jugendverbände fordern, dass die EU-Gentechnikgesetzgebung auch weiterhin einen klaren Rahmen vorgibt, der eine gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft möglich macht und schützt. Wir wollen auch in Zukunft, ob ökologisch oder konventionell, gentechnikfrei hochwertige Lebensmittel erzeugen, züchten, anbauen, verarbeiten, vermarkten und konsumieren können. Dazu braucht es aus unserer Sicht resiliente agrarökologische landwirtschaftliche Systeme, bei welchen der Schutz von Umwelt und Klima und die Ernährungssicherheit im Fokus steht.
Als junge Menschen sind wir auf die existierende Vielfalt und den Zugang zu dieser angewiesen, um uns den kommenden Herausforderungen wie Klimakrise oder Artensterben zu stellen. Wir wollen für uns und für alle Bürger*innen die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen und damit die Freiheit erhalten, selbst entscheiden und wählen zu können, was wir anbauen, züchten und essen.
Die Natur mit ihrer Biodiversität ist das Wertvollste, was wir haben. Wir gehören dazu und sind dazu verpflichtet, sie zu schützen und vor schädlicher Beeinflussung jeglicher Art, soweit möglich, zu bewahren. Profitorientierte gentechnikbasierte Lösungsansätze, mit denen die komplexen Herausforderungen unserer heutigen Zeit nur einseitig und kurzsichtig betrachtet werden, sind aus unserer Sicht keine Innovation, mit der wir unsere Zukunft nachhaltig gestalten können. Eine Fokussierung auf Verfahren, die hinsichtlich der komplexen Wechselwirkungen im Agrarökosystem und in der Natur nicht absehbare und unumkehrbare Folgen nach sich ziehen, ist für uns kein beschreitbarer und nachhaltiger Weg. Die Einhaltung des EU-Vorsorgeprinzips und die damit einhergehende verpflichtende Risikoprüfung, Zulassung und Rückverfolgbarkeit sind daher aus Sicht der Jugend auch weiterhin für neue Gentechnikverfahren unerlässlich.
Eine Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas, ohne umfassende vorherige Risikoprüfung und transparente Dokumentation, nimmt uns zum einen unsere Wahlfreiheit zum Anbau und Konsum gentechnikfreier Lebensmittel sowie die Möglichkeit, uns vor Kontamination innerhalb der Kette zu schützen. Zum anderen bedrohen die Monopole und Patente der Saatgutunternehmen unseren Zugang zu Sorten sowie die globale Züchtung jenseits der großen Saatgutunternehmen. Gentechnik und Patente manifestieren die industriellen/intensiven Produktionssysteme, fördern Abhängigkeiten und stören damit die Ernährungssouveränität und Vielfalt weltweit.
Als junge Menschen, die gentechnikfrei, ob ökologisch oder konventionell, wirtschaften wollen, brauchen wir verlässliche politische Leitplanken, die uns souverän in die Zukunft schauen lassen
• Sicherung der Biodiversität als unsere Lebensgrundlage und somit auch das Recht auf gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft
• Wahlfreiheit und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
• Patente auf Leben stoppen
• Neue gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen weiterhin nach dem EU-Vorsorgeprinzip eine umfassende Risikoprüfung durchlaufen
• Wir wollen wählen können! – Auch neue GVO müssen entlang der Wertschöpfungskette bis zum Endprodukt verpflichtend gekennzeichnet werden
• Gentechnikfreie Erzeugung muss möglich bleiben und vor Kontaminationen geschützt werden
• Rückverfolgbarkeit, Rückholbarkeit und Nachweisverfahren müssen eine Voraussetzung zur Zulassung von neuen GVOs bleiben, Anwender*Innen und Inverkehrbringer müssen für das Risiko und Folgeschäden gemäß dem Verursacher*Innenprinzip haften
• Ausbau der Erforschung und Förderung von resilienten agrarökologischen landwirtschaftlichen Systemen