Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft RLP-Saar (AbL)
Die AbL begrüßt grundsätzlich den Willen der Landesregierung bäuerliche Betriebe vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Allerdings können Insektizide weder vor Vermarktungsproblemen noch vor Klimaproblemen (z.B. Dürre) schützen. Dies führt uns der aufgegebene Sauerkirschanbau insbesondere im Kreis Mainz-Bingen vor Augen. Dort ist der ehemals florierende Sauerkirschanbau trotz uneingeschränkter Anwendung von Insektiziden fast gänzlich verschwunden. Die Genehmigung der Ausbringung von bienen- und bestäubergefährlichen Insektiziden in Naturschutzgebieten steht dem Gemeinwohl des Schutzes dieser Insekten entgegen und schädigt insbesondere die für uns wichtigen Wildbienen. In der kleinräumigen Agrarstruktur sind die Bestäuberinsekten ohnehin schon einem Höchstmaß an Pestizidrückständen im Blütenpollen ausgesetzt (siehe deutsches Bienenmonitoring).
Es ist nicht zutreffend, dass Obstkulturen generell nicht ohne Insektizide bewirtschaftet werden können. Faktoren wie Standort, Witterungsverlauf, angebaute Kultur und die unternehmerische Entscheidung des bäuerlichen Betriebes für chemiefreie Pflanzenschutmaßnahmen spielen eine wichtige Rolle. Von Jahr zu Jahr können die Bedingungen ganz anders sein. Eine generelle Ausnahmegenehmigung, die auch noch gleich für mehrere Jahre erteilt wird steht dem von der Landesregierung erklärten Ziel einer Ökologisierung im Weg und verzerrt den Wettbewerb. Betriebe, die ein hohes unternehmerisches Risiko eingehen und in chemiefreien Pflanzenschutz investieren werden benachteiligt.
Wir empfehlen der Landesregierung in Naturschutzgebieten:
1. keine generellen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen
2. Wenn Insektizide als Ausnahme erlaubt werden, dann nur die im Ökolandbau zugelassenen
3. bei Nachweis von erheblichen wirtschaftlichen Schäden eines Betriebes sollte eine Kompensation aus den vorhandenen Förderprogrammen erfolgen
06. März 2022
Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft Rheinland-Pfalz/Saarland
Die Mitgliederversammlung
Ansprechpartner:
Ralf Wey, Vorsitzender AbL Rheinland-Pfalz/Saarland
0157-85545193
Quellen:
PM MWVLW vom 09.02.22
Erlass vom 31.01.22
Informationen des MWVLW an BWV und LWK vom 03.02.22
Deutsches Bienenmonitoring Ingelheim