Beim Online-Stammtisch der AbL-Rheinland-Pfalz-Saar am 2.5. begeiterte Ottmar Ilmann eine gebannte ZuhörerInnenschaft aus AbLerInnen und Gästen.

Mit hoher Geschwindigkeit hatte die EU mit der Aufweichung von den GLÖZ-Regeln 1, 7 und 8 auf die Proteste der europäischen Bauernverbände reagiert. Bei deutscher Enthaltung fiel vor allem die Regel, 4% Brachland anzulegen weg (GLÖZ 8). Diese Regel war in der Vergangenheit schon mehrfach ausgesetzt gewesen. Auch Fruchfolgevorgaben (GLÖZ 7), die zum Beispiel reine Maisfruchtfolgen verhinderten, fallen weg. Für Grünland wird das Umbruchverbot (GLÖZ 1) so gelockert, dass Wiesen und Weiden in den Ländern in dem Maß umgebrochen werden können, wie die Tierhaltung rückläufig ist. Dabei werden beim Rückgang der Tierhaltung sogar Schweine und Hühner berücksichtigt, die meist gar nicht auf Grünland gehalten werden.

Und dann - es könnte fast eine AbL-Forderung gewesen sein: Betriebe unter 10 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche unterliegen keiner Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden mehr. Bei näherem Hinsehen wird aber klar, dass es sich auch hier wohl vor allem um einen Schnellschuss handelt: Unter diese Erleichterung fallen in Deutschland nur etwa 3 % aller Betriebe, in der gesamten EU sind es dagegen sind es fast zwei Drittel. Da stehen wir also mit unserer Landwirtschaft im europäischen Vergleich! Und ist ein 10-ha Gemüsebau- oder Sonderkulturbetrieb wirklich so klein, dass er von Kontrollen ausgenommen werden kann, die bei einem etwas größeren Grünlandbetrieb weiterhin durchgeführt werden?

Zur den Regeländerungen gab es keine Einspruchsmöglichkeit und bemerkenswert wenig Widerstand von Nichtregierungsorganisationen.

Ottmar Ilchmann dazu: "Es wurden Produktionshemmnisse beseitigt, statt - wie versprochen - Bürokratie abgebaut. Zur Unterstützung der Landwirtschaft wären aber eigentlich Marktlösungen erfoderlich gewesen."

Die StammtischteilnehmerInnen drückten ihre Besorgnis darüber aus, dass mit der Aufweichung der GLÖZ-Regeln die Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele unwahrscheinlicher werden. Ob sich die Regeländerungen in Rheinland-Pfalz auswirken, hängt auch von der Landesgesetzgebung ab. So ist der Schutz von Dauergrünland schon seit über 10 Jahren in Rheinland-Pfalz über das Landesnaturschutzgesetz umgesetzt. Und welche Auswirkungen der Kontrollen-Verzicht bei Kleinbetrieben haben wird, könnte spannend zu beobachten werden. Umwelt- und Sozialstandards sind aus Sicht der AbL kein Ballast, sondern notwendiger Teil langfristig tragfähiger Lösungen

Die AbL Rheinland-Pfalz-Saarland dankt Ottmar Ilchmann für den ruhig vorgetragenen, kurzweiligen und informativen Impulsvortrag.

Siehe auch: https://www.abl-ev.de/apendix/news/details/die-abgeordneten-muessen-die-aufweichung-ablehnen

 

Der Vorstand der AbL Rheinland-Pfalz-Saarland

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