Gerste statt BioTech!
Die Stadt Mainz plant einen BiotechCampus auf 50 ha besten Ackerbodens in einem Kaltluftentstehungsgebiet. Das wird z.Zt. in einem Wettbewerb geprüft. Das Netzwerk Nachhaltige Stadtentwicklung hat gestern vor der Stadtratssitzung Töpfchen mit gekeimter Gerste und einen Flyer verteilt, um für den Erhalt der Äcker zu werben.
#Landwirtschaft #Artenschutz #Wasserspeicher #CO2Speicher #Kaltluftentstehung
Das Netzwerk:
AK Umwelt Mombach, Arbeitsgemeinschaft bäuerl Landwirtschaft, Attac AG Stadtentwicklung, Bündnis Stadtklima Mainz-Wiesbaden, BUND Mainz, MainzZero, Nachhaltigkeitsinitiative Bretzenheim, Pächter und Eigentümer der Flächen, Parents For Future Mainz, SOLAWI Mainz, Workers For Future
Breites Bündnis fordert mehr Unterstützung bei Umsetzung Agroforstsystemen
Agroforstsysteme tragen zur Klimaanpassung bei, sorgen in der Landwirtschaft für mehr Klima-, Boden- und Gewässerschutz und fördern die Artenvielfalt. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch eine hohe Flächenproduktivität aus. Trotz dieser Vorteile wird die Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen seitens Bund und Länder nicht nennenswert unterstützt.
Die Berufsstandvertretungen Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL) und Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) fordern daher gemeinsam mit dem Deutschen Fachverband für Agroforstwirtschaft e.V. (DeFAF) in einem offenen Brief [3] an die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Landwirtschaft und Umwelt des Bundes und der Länder, sich mit aller Kraft für eine verstärkte Umsetzung von Agroforstsystemen einzusetzen.
Unterstützt werden die Forderungen durch zahlreiche Akteure aus Wissenschaft und Gesellschaft, wie die 99 mitzeichnenden Verbände und Institutionen exemplarisch zeigen.
„Es ist dringend erforderlich, dass Bund und Länder im Rahmen der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zügig Maßnahmen ergreifen, um Agroforstsysteme in die Fläche zu bekommen und so die Zukunftsfähigkeit landwirtschaftlicher Standorte zu stärken.“
Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des DeFAF
Das diesbezüglich aktuell geringe Engagement steht auch im Widerspruch zu dem im deutschen GAP-Strategieplan festgeschriebenen Ziel von Bund und Ländern, bis 2026 eine Agroforstgehölzfläche von 200.000 ha etablieren zu wollen.
„Um dieses Ziel auch nur ansatzweise zu erreichen, müssen bürokratische Hürden, wie die Abstandssonderregelung oder die unnötige Reglementierung ökologischer Maßnahmen, beseitigt werden. [...] Landwirte schaffen durch die Anlage von Agroforstsystemen einen relevanten gesellschaftlichen Mehrwert, dem ein erhöhter Arbeitsaufwand gegenübersteht. Daher sollten sie angemessen honoriert werden!"
Daniel Fischer, AbL-Arbeitskreis Agroforstwirtschaft
„Auch im Ökolandbau tragen Agroforstsysteme zu mehr Klimaresilienz und mehr Umweltleistungen bei. Daher ist es unverständlich, dass Bio-Betrieben in einigen Bundesländern die Honorierung der Öko-Bewirtschaftung verwehrt wird, wenn sie die agroforstliche Bewirtschaftung in Anspruch nehmen wollen“.
Hubert Heigl, Vorstand Landwirtschaft des BÖLW
Auf EU-Ebene werden Agroforstsysteme als wichtiges Werkzeug zur Erreichung der Klima- und Umweltziele im Rahmen der aktuellen GAP angesehen. So ermöglicht die EU den Mitgliedstaaten explizit für Agroforstsysteme, die Investitionskosten für deren Einrichtung bis zu 100 Prozent zu fördern. Weshalb in Deutschland hiervon kein Gebrauch gemacht wird, ist nicht nachvollziehbar.
Stattdessen werden an die Öko-Regelung zur Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung Anforderungen gestellt, welche die Gestaltungsoptionen bei der Anlage von Agroforstflächen erheblich einschränken. Aber gerade die Flexibilität ist ein entscheidender Faktor, damit Landwirtinnen und Landwirte ihre mit dem jeweiligen Agroforstsystem verbundenen Ziele erreichen können. Dies gilt insbesondere auch für die Optimierung der Umweltwirkungen.
Daher appellieren wir an Bund und Länder alles daran zu setzen, multifunktionale Landnutzungspraktiken wie Agroforstsysteme, die mehr Zukunftssicherheit bei Klimaänderungen bieten und die gleichermaßen ökologischen und ökonomischen Ziele zugutekommen, massiv zu unterstützen.
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
16. Mai 2023
Diese Woche legt Keine Patente auf Saatgut! einen Einspruch gegen ein Patent auf Mais beim Europäischen Patentamt (EPA) ein.
Das Patent der deutschen Firma KWS mit der Nummer EP 3380618 beansprucht Mais, der zum Anbau in kälteren Regionen besonders geeignet ist.
Dieser Mais wurde mithilfe von Pflanzen gezüchtet, die bereits dafür bekannt waren, dass sie gegenüber kälteren Anbaubedingungen tolerant sind.
„Patente wie dieses führen zu erheblichen rechtlichen Risiken, Kosten und Unsicherheiten“, sagt Grietje Raaphorst vom niederländischen Unternehmen Nordic Maize breeding. „Wenn derartige Patenten erteilt werden, könnte Nordic Maize breeding die letzte Firma gewesen sein, die noch ein Programm zur Züchtung von Mais gestartet hat: Die Freiheit der Züchtung ist an ihr Ende gelangt.“
Bisher garantieren die europäischen Pflanzenzuchtgesetze, dass alle konventionell gezüchteten Sorten verwendet werden können, um neue Sorten zu züchten und zu vermarkten. Doch das Patent beansprucht die Verwendung aller Pflanzen und Pflanzensorten mit den beschriebenen Eigenschaften für die weitere Zucht. Dabei dürfte es in vielen Fällen für die ZüchterInnen unmöglich sein, herauszufinden, ob ihre Sorten tatsächlich betroffen sind. Die einzige Möglichkeit weiter zu züchten, wäre, Lizenzverträge mit den PatentinhaberInnen abzuschließen, was neue Abhängigkeiten und zusätzliche Kosten verursachen würde. Unter diesen Bedingungen würden nur die großen Konzerne überleben.
„Technische Verfahren wie die Neue Gentechnik und Werkzeuge wie CRISPR/Cas werden in der Patentschrift erwähnt, um den Eindruck einer technischen Erfindung zu erwecken. Doch tatsächlich stammen diese Pflanzen aus konventioneller Zucht und sind nicht patentierbar. Im Ergebnis verstößt das Patent gegen alle Regeln des Patentrechts: Bereits existierende Pflanzen sind keine Neuheit, die eingesetzten Verfahren sind nicht technisch und Patente auf Pflanzensorten sind ausdrücklich verboten“, sagt Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut!.
Dieses KWS-Patent ist nur ein ausgewähltes Beispiel für die Ergebnisse der jüngsten Patentrecherche von Keine Patente auf Saatgut!: Heute wird in Den Haag ein Bericht vorgestellt und auch an das EPA übergeben. Er zeigt, dass das EPA allein im Jahr 2022 mehr als 20 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt hat. Zudem wurden rund 100 weitere Patentanmeldungen veröffentlicht.
„Diese Entwicklung hat auch Folgen für die Länder des Globalen Südens. Europa muss jetzt ein deutliches Zeichen setzen, um diesen Trend zu stoppen. Die politischen Entscheidungen müssen jetzt so bald wie möglich getroffen werden, ansonsten untergraben Patente den Zugang von LandwirtInnen und ZüchterInnen zur genetischen Vielfalt, die zur Erzeugung von Lebensmitteln benötigt wird. Patente auf Saatgut gefährden die weltweite Ernährungssicherheit“, sagt Nout van der Vaart von Oxfam Novib.
Die internationale Koalition von Keine Patente auf Saatgut! verlangt eine Änderung in der aktuellen Auslegung der europäischen Patentrechte.
„Es gibt einen schnellen und einfachen Weg, solche Patente zu stoppen: Die bestehenden Patentverbote müssen präzisiert werden, um die bisherigen Schlupflöcher zu schließen. Ein entsprechendes Modellgesetz wurde gerade in Österreich beschlossen. Nun müssen auch andere nationale Patentgesetze angepasst werden, und auch das Europäische Patentamt muss seine Regeln für die Auslegung des Europäischen Patentübereinkommens verändern“, fordert Katherine Dolan von Arche Noah.
Keine Patente auf Saatgut! wird auch in Zukunft mit LandwirtInnenLandwirtInnen, ZüchterInnen, ExpertInnen und ZüchterInnen, ExpertInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, um über Patente auf konventionell gezüchtetes Saatgut und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, um über Patente auf konventionell gezüchtetes Saatgut und die damit verbundenen Folgen zu informieren. In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Verbesserungen im die damit verbundenen Folgen zu informieren. In den letzten Jahren wurden bereits mehrere Verbesserungen im PPatentrecht erreicht. Jetzt sollen Patente auf konventionelle Züchtung innerhalb der nächsten Jahre tatsächlich atentrecht erreicht. Jetzt sollen Patente auf konventionelle Züchtung innerhalb der nächsten Jahre tatsächlich gestoppt werden.
Klares Signal gegen Patente auf Saatgut!
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen!
Das österreichische Parlament (Nationalrat) hat eine Änderung des nationalen Patentrechts beschlossen. Das neue Patentgesetz schließt insbesondere zufällige genetische Veränderungen vom Patentschutz aus. Patente auf Braugerste oder Mais, wie sie in den letzten Jahren vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wurden, können in Österreich nicht mehr erteilt werden. Auch wenn das Gesetz für künftige Entscheidungen des EPA nicht bindend ist, ist es ein deutliches europaweites Signal für das generelle Verbot von Patenten auf konventionelle Zucht.
Katherine Dolan vom Verein Arche Noah, der dem Bündnis Keine Patente auf Saatgut! angehört, freut sich:
„Diese Gesetzesänderung bringt uns dem Ende des Missbrauchs von Patenten in ganz Europa ein großes Stück näher. Mit dem gestrigen Beschluss wird Österreich zum Vorreiter in Europa. Das neue Patentgesetz schließt ausdrücklich sämtliche Methoden der klassischen Pflanzenzucht von der Patentierbarkeit aus."
Keine Patente auf Saatgut! erwartet, dass Europa diesem Signal folgen wird, um zu verhindern, dass Patente auf die biologische Vielfalt die konventionelle Pflanzenzucht blockieren wird. Letztlich geht es nicht um neue Verbote im Patentrecht, sondern um die korrekte Auslegung der bestehenden Verbote, nach denen u.a. Pflanzensorten und Verfahren zur konventionellen Zucht vom Patentschutz ausgeschlossen sind.
Bereits jetzt wurden rund 300 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen vom EPA erteilt. Pflanzensorten, die von diesen Patenten betroffen sind, können ohne Zustimmung der Patentinhaber:innen nicht mehr genutzt werden, um noch bessere Sorten auf den Markt zu bringen und zu vermarkten. Die freie Verwendung aller auf dem Markt verfügbaren Sorten für die weitere Züchtung gilt als ein Motor der Pflanzenzucht in Europa. Zuletzt hatte sich sogar der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sehr besorgt über diese Patente gezeigt.
Die IG Nachbau fordert Pflanzenzüchter auf, alle Klageverfahren gegen landwirtschaftliche Betriebe zu stoppen und die überzahlten Schadenersatzbeträge den Betroffenen zu erstatten
Luxemburg / Berlin / Lüneburg, den 16. März 2023
Der Versuch der Saatgut-Treuhand (STV), bei wiederholtem Verstoß bei der Saatgutnachbau- Gebührenregelung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der 4-fachen Z-Lizenz von den Landwirtinnen und Landwirten einzufordern, ohne einen konkreten in der Höhe bemessenen Schadenseintritt nachzuweisen, ist vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klar gescheitert.
In seinem Urteil sieht der EuGH einen Verstoß durch diese Praxis gegen die Sortenschutzgrundverordnung in Art. 94 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates. Zwar hat die Europäische Kommission für die Forderung eines Schadenersatzes in Höhe der 4-fachen Z-Lizenz in Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Durchführungsverordnung, eine Vorschrift geschaffen, die es der Saatgutindustrie ermöglichen sollte, in ebensolcher Weise vorzugehen, aber der EuGH hat darauf erkannt, dass diese Durchführungsvorschrift die Grenzen der Grundverordnung überschreitet. Damit hat der EuGH festgestellt, dass die Europäische Kommission nicht berechtigt war und ist, diese die Saatgutindustrie begünstigenden Vorschrift zu schaffen. Mithin kann weder die Saatgut –Treuhandverwaltungs GmbH (STV) noch ein anderer Züchter für einen wiederholten Verstoß gegen die Nachbaubestimmungen einen Schadenersatz oberhalb der einfachen Z-Lizenz fordern, wenn kein weitergehender Schaden behauptet und nachgewiesen wird.
Der für die IG Nachbau tätige Rechtsanwalt Jens Beismann aus Hannover begrüßt das Urteil. In zahlreichen Rechtsstreitigkeiten hat er, wie nun der EuGH und zuvor der EuGH-Generalanwalt, argumentiert und auf eine höchstrichterliche Entscheidung gedrungen. Das heutige Urteil ist nicht nur für diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe ein Erfolg, die sich gerade einer Forderung der STV über eine vierfache Z-Lizenz ausgesetzt sehen, sondern auch für die, die eine Zahlung auf die Forderung nur unter Vorbehalt geleistet haben. Sie können nun den überzahlten Betrag von der STV zurückfordern.
Die EU-Kommission hatte sich in der mündlichen Anhörung 2022 für die vierfache Gebühr stark gemacht, geriet aber durch die Fragen des Gerichts und des Generalanwaltes fühlbar unter Druck, denn diese wollten erfahren, wie denn nach Auffassung der Kommission nationale Gerichte entscheiden sollten, wenn der tatsächliche Schaden durch den Nachbauverstoß im Wert hinter der vierfachen Z-Lizenz zurückbliebe. Solle etwa ein Gericht den Rechtsgrundsatz, dass ein Schadenersatz im Wert nicht weiter als der eingetretene Schaden gehen kann, brechen und eine pauschale Überkompensation vornehmen? Der EuGH hat dazu nun eindeutig „Nein!“ gesagt.
„Es lohnt sich, wenn man sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr setzt. Dieses Urteil ist auch ein Erfolg der langjährigen Arbeit der Interessengemeinschaft Nachbau (IGN),“ so Georg Janßen, der Bundesgeschäftsführer der IGN und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft. Janßen weiter: „Die im Auftrag des BDP von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH willkürlich festgesetzte vierfache Gebühr ist reine Abzockerei zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte. Wir wertschätzen eine breit aufgestellte mittelständische Pflanzenzüchtung, die auf Sortenvielfalt und Gentechnikfreiheit setzt und die für ein Verbot von Patenten auf Saatgut eintritt. Wichtig ist für uns aber auch Augenhöhe zwischen Pflanzenzüchtern und Landwirtinnen und Landwirten. Davon kann keine Rede sein. Vielmehr wird vom BDP seit über 20 Jahren immer wieder die Saatgut-Treuhandverwaltung auf die Landwirtinnen und Landwirte losgelassen, um einzuschüchtern, zu drohen, zu kontrollieren und abzukassieren. Die IG Nachbau fordert den BDP nach dem Urteil des EuGH auf, die Attacken auf die Landwirtschaft einzustellen, alle laufenden Klageverfahren zurück zu ziehen und über die Abschaffung der Nachbaugebühren-Regelung zu verhandeln.“
ZUM HINTERGRUND:
Das Recht auf Nachbau von Saatgut ist ein jahrhundertealtes Recht der Landwirtschaft. Dabei wird ein Teil der gewonnenen Ernte zurückbehalten, um sie wieder auszusäen, um dann eine neue Ernte erzielen zu können. Weltweit wird 90 Prozent Nachbau betrieben, in Europa wird seit Jahren um die 50 Prozent des gewonnenen Saatguts wieder ausgesät.
Pressemitteilung der AbL e.V. und jungen AbL
Deutsche Wohnen überbietet Landwirt beim Kauf von Agrarbetrieb. Politrik muss Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft jetzt stoppen und Agrarstrukturgesetze in Kraft setzen.
Im Elbe-Elster-Kreis, Brandenburg, überbot die Quarterback Immobilien AG, eine Tochterfirma des Immobilien-Investors Deutsche Wohnen, einen Landwirt beim Kauf der Röderland GmbH. Nähme die Gesellschafterversammlung des Agrarbetriebs das Angebot des Immobilienkonzerns wie angekündigt an, ginge wieder einmal ein landwirtschaftlicher Betrieb an einen außerlandwirtschaftlichen Investor. Dass dies überhaupt noch rechtlich möglich ist, liegt daran, dass die Landesregierungen der ostdeutschen Bundesländer es jahrelang versäumt haben, Investorenkäufe von landwirtschaftlichen Betrieben zu regulieren.
Der aktuelle Fall zeigt die drängenden Aufgaben für die Politik. Der ungebremste Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft an außerlandwirtschaftliche Investoren muss gestoppt werden. Es braucht jetzt starke Agrarstrukturgesetze in den Bundesländern.
„Die Agrarstrukturgesetze müssen den Kauf von Boden und landwirtschaftlichen Betrieben an Investoren beenden und bäuerliche Betriebe vor kapitalstarken Investoren schützen“, so der Bundesgeschäftsführer der AbL Georg Janßen.
Der Investor Quarterback hat 2 Mio. Euro mehr für den Agrar-Betrieb Röderland GmbH geboten als Landwirt Tobias Lemm. Eigentlich sichert in Deutschland das Grundstücksverkehrsgesetz Landwirt:innen gegenüber Nicht-Landwirt:innen das Vorkaufsrecht auf landwirtschaftlichen Boden. Quarterback nutzt hier aber das Schlupfloch eines Anteilskaufs. Das bestehende Gesetz reguliert nur Direktkäufe von Land. Der Erwerb bestehender Betriebe inklusive ihrer Agrarflächen ist gesetzlich bisher nicht geregelt. Investoren wie Quarterback können so das Vorkaufsrecht von Landwirt:innen umgehen. Wenn sie unter 90 % der Betriebsanteile kaufen, umgehen sie zudem die bei Landkäufen üblicherweise anfallende Grunderwerbssteuer.
Die Lösung für diese Problematik stellen Agrarstrukturgesetze dar. Diese wurden in den ostdeutschen Bundesländern, wie Brandenburg, bisher nicht erlassen und werden aktuell nur schleppend erarbeitet.
„Wir stehen für eine Landwirtschaft von praktizierenden Bäuerinnen und Bauern und nicht von Investoren. Die Brandenburger Regierung muss so schnell wie möglich einen Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz ins Parlament einbringen. Gleichzeitig müssen Regierung, Parlament, Landwirtschaftsverbände, Landwirtinnen und Landwirte an einem Strang ziehen, um außerlandwirtschaftliche Investoren wie Quarterback und Deutsche Wohnen zukünftig zu verhindern“, so Julia Bar-Tal, Geschäftsführerin der AbL Brandenburg.
Hintergrund:
Außerlandwirtschaftliche Investoren wie die Aldi-Stiftung, die Zech-Gruppe oder die Münchener Rück haben seit der Wende etliche landwirtschaftliche Großbetriebe aufgekauft und besitzen dadurch große Flächen in Ostdeutschland. Offizielle Zahlen existieren keine, das Thünen-Institut schätzte den Anteil der Investoren an Großbetrieben (juristische Personen) in Ostdeutschland auf 34 % im Jahre 2017 (1) - Tendenz steigend.
Links:
• Weitere Informationen zum Bodenmarkt und Agrarstrukturgesetzen: https://www.abl-mitteldeutschland.de/themen/bodenmarkt
• Weitere Informationen zum Fall Lemm/Quarterback: https://taz.de/Landgrabbing-in-Brandenburg/!5916810/